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   VG Augsburg, 16.03.2010 - Au 1 K 09.545   

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VG Augsburg, 16.03.2010 - Au 1 K 09.545 (https://dejure.org/2010,71559)
VG Augsburg, Entscheidung vom 16.03.2010 - Au 1 K 09.545 (https://dejure.org/2010,71559)
VG Augsburg, Entscheidung vom 16. März 2010 - Au 1 K 09.545 (https://dejure.org/2010,71559)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung u.a. wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung;Besonderer Ausweisungsschutz auf Grund der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft;Widerruf der Flüchtlingseigenschaft nicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus VG Augsburg, 16.03.2010 - Au 1 K 09.545
    Zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ausweisung und der Folgeentscheidungen ist seit dem Inkrafttreten des Richtlinienumsetzungsgesetzes am 28. August 2007 bei allen Ausländern einheitlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder der Entscheidung des Tatsachengerichts maßgeblich (BVerwG vom 15.11.2007 Az. 1 C 45/06, BVerwGE 130, S. 20 ff.).
  • VGH Bayern, 22.02.2010 - 19 B 09.929

    Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der Sicherheit der

    Auszug aus VG Augsburg, 16.03.2010 - Au 1 K 09.545
    Es reichen vielmehr Tatsachen, die die Schlussfolgerung für diese Handlungen rechtfertigen, wenn diese nicht auf reine Vermutungen oder bloße Verdachtsmomente gestützt werden (BayVGH vom 12.10.2009 Az. 10 CS 09.817 - RdNrn. 20 ff.; vgl. auch BayVGH vom 22.2.2010 Az. 19 B 09.929 - RdNr. 54, zur Frage welche Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass eine Organisation terroristische Ziele unterstützt).
  • VGH Bayern, 19.02.2009 - 19 CS 08.1175

    Sofortvollzug der Ausweisung; Unterstützung terroristischer Bestrebungen durch

    Auszug aus VG Augsburg, 16.03.2010 - Au 1 K 09.545
    aa) Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 19.2.2009 Az. 19 CS 08.1175 - RdNr. 88) führt zum Anwendungsbereich dieser Vorschrift aus: "Darüber hinaus muss eine auf Tatsachen gestützte, nicht lediglich entfernte Möglichkeit eines Schadenseintritts bestehen.
  • VGH Bayern, 12.10.2009 - 10 CS 09.817

    Zu den Anforderungen an den Nachweis für die Ausweisung eines Ausländers wegen

    Auszug aus VG Augsburg, 16.03.2010 - Au 1 K 09.545
    Es reichen vielmehr Tatsachen, die die Schlussfolgerung für diese Handlungen rechtfertigen, wenn diese nicht auf reine Vermutungen oder bloße Verdachtsmomente gestützt werden (BayVGH vom 12.10.2009 Az. 10 CS 09.817 - RdNrn. 20 ff.; vgl. auch BayVGH vom 22.2.2010 Az. 19 B 09.929 - RdNr. 54, zur Frage welche Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass eine Organisation terroristische Ziele unterstützt).
  • VGH Bayern, 09.11.2005 - 24 CS 05.2621

    Ausweisung eines (früheren) Anhängers des verbotenen Kalifatsstaats,

    Auszug aus VG Augsburg, 16.03.2010 - Au 1 K 09.545
    Unterstützungshandlungen müssen daher konkret bezeichnet sein (BayVGH vom 9.11.2005 Az. 24 CS 05.2621, NVwZ 2006, S. 1306 ff. - RdNrn. 29 ff.).
  • VGH Bayern, 25.10.2005 - 24 CS 05.1716

    Ausweisung bei zweifelhafter Zugehörigkeit zur Gruppe "Ansar al-Islam";

    Auszug aus VG Augsburg, 16.03.2010 - Au 1 K 09.545
    Es müssen vielmehr hinreichend belastbare Feststellungen von Seiten der Ausländerbehörde dargelegt werden, die eine geeignete Erkenntnisbasis für die Prognoseentscheidung und die Gefahrenbeurteilung darstellen können (BayVGH vom 25.10.2005 Az. 24 CS 05.1716 u.a., NVwZ 2006, S. 227 ff. - RdNrn. 32 ff.).
  • VG Düsseldorf, 08.03.2011 - 7 L 1520/10

    Zulässigkeit der Anordnung des Sofortvollzugs einer Ausweisung allein zum Zweck

    vgl. hierzu VG Augsburg, Urteil vom 16. März 2010, - Au 1 K 09.545 -, juris.
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